Kostenübernahme
Ich betreibe eine Privatpraxis für Psychotherapie, d.h. ich besitze keine Zulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Ich behandle Privatversicherte (mit und ohne Beihilfeberechtigung) sowie Selbstzahlende.
Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch unterschiedliche Kostenträger. Sollten Sie eine Therapie über andere Kostenträger anstreben (z.B. Heilfürsorge der Bundeswehr etc.) zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Private KV
Als Privatversicherte haben Sie mit ihrer Versicherung einen Vertrag abgeschlossen, der ein gewisses Sitzungskontingent für Psychotherapie umfasst. Dieses fällt je nach Tarif unterschiedlich aus. Die ersten fünf sogenannten "probatorischen Sitzungen" werden in der Regel durch Ihre Versicherung übernommen. Wenn wir uns innerhalb der fünf Sitzungen gemeinsam für eine ambulante Therapie entscheiden, erfragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Sie klären zudem ab, ob die Kosten für unsere Behandlung voll übernommen werden (siehe Honorarübersicht), oder ob ein Eigenanteil verbleibt.
Beihilfeberechtigte
Selbstzahlende
Als Beihilfeberechtigte gilt zusätzlich zu dem, was im Absatz "Private Krankenversicherung" steht, die Abklärung mit der Beihilfestelle. Auch hier werden fünf probatorische Sitzungen übernommen.
Wurde innerhalb der letzten zwei Jahre keine Psychotherapie in Anspruch genommen, so kann eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) ohne weiteren Antrag sofort begonnen werden. Ansonsten muss nach der Probatorik eine Langzeittherapie durch einen Gutachterbericht beantragt werden, der von mir zu schreiben ist.
Sie wollen die Behandlungskosten lieber selbst tragen? Auch das ist möglich. Wir sind nicht gebunden an Wartezeiten durch Therapieanträge oder an bestimmte Stundenkontingente. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Honorarübersicht.
Honorarübersicht

